Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hinnenthal Consulting und ihren Auftraggeber*innen über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ein Auftrag erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten und Leistungen, deren Ausführung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen anderen vorbehalten ist; dies betrifft insbesondere rechtliche und steuerliche Beratungen.
2.2 Die Art der Auftragsdurchführung wird bei der Auftragserteilung vereinbart.
2.3 Der Auftrag kann sowohl am Sitz des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin als auch am Sitz der Hinnenthal Consulting ausgeführt werden. Der Ausführungsort wird im Einzelfall von der Hinnenthal Consulting festgelegt.
2.4 Die Hinnenthal Consulting behält sich vor, gegebenenfalls Beratungspersonen im Verlauf eines Projektes auszutauschen, wenn dies die internen Planungen erfordern.
3.1 Die Hinnenthal Consulting legt im Rahmen ihrer Kapazitätsplanung die genauen Termine der Leistungserbringung fest. Die Wünsche der Auftraggeber*in werden dabei soweit als möglich berücksichtigt.
4.1 Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin bzw. die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die Hinnenthal Consulting die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhält und dass ihr von allen Vorgängen und Umständen rechtzeitig Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Hinnenthal Consulting bekannt werden.
4.2 Die Hinnenthal Consulting kann sich in Einzelfällen vom der Auftraggeber*in die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der Hinnenthal Consulting formulierten Erklärung schriftlich bestätigen lassen.
4.3 Die Hinnenthal Consulting wird die von der Auftraggeber*in erhaltenen Unterlagen und Informationen als richtig zugrunde legen. Sie wird die Auftraggeber*in auf von ihr festgestellte Unrichtigkeiten hinweisen.
5.1 Die Art (mündlich/ schriftlich) und der Umfang der Berichterstattung wird bei der Auftragserteilung vereinbart.
5.2. Hat die Hinnenthal Consulting die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich zusammenzufassen, so sind mündlich gegebene Erklärungen über diese Ergebnisse unverbindlich. Mündliche Erklärungen oder Auskünfte von Mitarbeiter*innen der Hinnenthal Consulting außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6.1 Die Hinnenthal Consulting berechnet dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin ein Honorar.
6.2 Honorare werden unabhängig davon geschuldet, an welchem Ort die Hinnenthal Consulting den Auftrag erfüllt.
6.3 Die Hinnenthal Consulting hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
6.4 Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber*innen haften als Gesamtschuldner.
6.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Hinnenthal Consulting auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.6 Zahlungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserteilung an die Hinnenthal Consulting zu leisten.
7.1 Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung). Eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages kann er/sie nur bei Fehlschlägen der Nachbesserung verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn / sie insgesamt ohne Interesse ist.
7.2 Beanstandungen sind vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin unverzüglich nach Bekanntwerden des Beanstandungsgrundes schriftlich geltend zu machen.
7.3 Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nachdem die Hinnenthal Consulting die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht hat.
8.1 Sofern die Hinnenthal Consulting oder ihre Mitarbeiter*innen (Erfüllungsgehilfen) fahrlässig gehandelt haben, haftet die Hinnenthal Consulting bis zu einem Höchstbetrag von € 300.000.- für den einzelnen Schadensfall. Eine höhere Haftungssumme ist von Fall zu Fall besonders zu vereinbaren.
8.2 Als einziger Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Beteiligten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen die Hinnenthal Consulting oder ihre Mitarbeiter*in geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
9.1 Die Hinnenthal Consulting und ihre Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin sie von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
9.2 Die Hinnenthal Consulting darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin aushändigen.
9.3 Die Hinnenthal Consulting darf den Namen ihres Auftraggebers bzw. Ihrer Auftraggeberin in ihren Referenzlisten veröffentlichen, es sei denn, der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin weist die Hinnenthal Consulting schriftlich darauf hin, dass er/sie dies nicht wünscht.
Eine Kopie jedes Berichts einschließlich aller Arbeitsunterlagen verbleibt bei der Hinnenthal Consulting, die für den Umgang mit diesen Unterlagen Vertraulichkeit zusichert. Der Hinnenthal Consulting ist es gestattet, Auswertungen von Ergebnissen in anonymisierter Form zum fachlichen Austausch zu verwenden und gewonnene Erkenntnisse in allgemeiner Form zu veröffentlichen.
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin steht dafür ein, dass die Ergebnisse der Tätigkeit der Hinnenthal Consulting nur für eigene Zwecke verwendet wurden. Jede Weitergabe an Dritte — auch in Auszügen — ist nur gestattet, wenn die Hinnenthal Consulting zuvor ihr Einverständnis erklärt hat. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden.
12.1 Kommt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin mit der Annahme der von der Hinnenthal Consulting erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die ihm vertragsmäßig obliegenden Mitwirkungspflichten, ist die Hinnenthal Consulting zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
12.2 Im Falle einer solchen Kündigung ist die Hinnenthal Consulting berechtigt, Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens oder eines durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwandes oder Schadens geltend zu machen.
13.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht.
13.2 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
13.3 Falls einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Der Gerichtsstand ist Halle / Westfalen.